Übersicht Pflegesätze gültig ab dem 1. Januar 2021
Der Eigenanteil (nach Zuschüssen der Pflegekasse), den Sie zu zahlen haben, bleibt in den Pflegegraden 2–5 gleich. Er setzt sich wie unten aufgeführt zusammen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Eigenanteil aufzubringen, gibt es in vielen Fällen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialhilfeträger.
Pflegesätze für Pflegegrade 2–5
[in Euro] | pro Tag | pro Monat * |
---|---|---|
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für Pflegeleistungen | 22,63 | 688,53 |
Unterkunft | 21,98 | 668,63 |
Verpflegung | 5,14 | 156,36 |
Investitionskosten | 13,00 | 395,46 |
Ausbildungsumlage, bisherige Ausbildung | 3,45 | 104,95 |
Ausbildungsumlage nach PflBG | 1,84 | 55,97 |
Ihr Eigenanteil | 68,04 | 2.069,90 |
Hilfsbedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig und können sich in der Regel noch gut selbst versorgen und ihren Alltag in vielen Bereichen ohne fremde Hilfe bewältigen. Wünschen Sie mit Pflegegrad 1 dennoch einen Platz in einem Pflegeheim, so zahlen Sie die Kosten für die kompletten stationären Pflegeleistungen, die Ausbildungsumlage, für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten fast allein. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür anrechnen.
Gerne beraten wir Sie individuell. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, unter Telefon 03 64 58 / 38-13 66 oder per Email an unseren Heimleiter Herrn Tobias Nitschke unter tobias.nitschke@cordian-pflege.de